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  • ab 06.06.2015 (aktuelle Fassung)

§ 1 LWO - Landeswahlleiter

Bibliographie

Titel
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
111.15

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit berufen. Das für Wahlen zuständige Ministerium macht die Namen des Landeswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.