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Sachsen-Anhalt
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LWO,ST - Landeswahlordnung
§§ 58 - 72, Teil 4 - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§§ 58 - 72, Teil 4 - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§ 58 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 59 LWO, Zählung der Wähler
§ 60 LWO, Zählung der Stimmen
§ 61 LWO, Ungültige Stimmen, Auslegungsregeln
§ 62 LWO, Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 63 LWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 64 LWO, Wahlniederschrift
§ 65 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 66 LWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 67 LWO, Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 68 LWO, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 69 LWO, Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
§ 70 LWO, Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses
§ 71 LWO, Benachrichtigung der gewählten Bewerber der Landeswahlvorschläge
§ 72 LWO, Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiter