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Sachsen-Anhalt
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LWO,ST - Landeswahlordnung
§§ 78 - 94, Teil 7 - Wahlgeräte
§§ 78 - 94, Teil 7 - Wahlgeräte
§ 78 LWO, Allgemeines
§ 79 LWO, Zulassung von Wahlgeräten
§ 80 LWO, Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Zulassung
§ 81 LWO, Einsatz von Wahlgeräten
§ 82 LWO, Wahlbekanntmachung
§ 83 LWO, Überprüfung der Wahlgeräte
§ 84 LWO, Einweisung der Wahlvorsteher
§ 85 LWO, Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 86 LWO, Standort des Wahlgerätes
§ 87 LWO, Eröffnung der Wahlhandlung
§ 88 LWO, Stimmabgabe
§ 89 LWO, Schluss der Wahlhandlung
§ 90 LWO, Zählung der Wähler
§ 91 LWO, Zählung der Stimmen
§ 92 LWO, Wahlniederschrift
§ 93 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und Wahlgeräte
§ 94 LWO, Feststellung des Wahlergebnisses