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  • ab 01.01.2010 (aktuelle Fassung)

§ 10 HG 2010/2011

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011 -).
Amtliche Abkürzung
HG 2010/2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.24

(1) Die Erläuterungen sind zu den Titeln

  1. 1.

    der Gruppe 811,

  2. 2.

    der Gruppe 812 hinsichtlich der Art der aufgeführten Gegenstände

verbindlich.

(2) Aufwandsentschädigungen betreffende Erläuterungen sind für die Bewirtschaftung verbindlich.

(3) Das Ministerium der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.