§ 1 HG 2010/2011
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011 -).
- Amtliche Abkürzung
- HG 2010/2011
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 633.24
(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.923.633.800 Euro für das Haushaltsjahr 2010 und 10.077.881.200 Euro für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt.
(2) Die Summe der im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 ausgebrachten Ermächtigungen, über die Haushaltsjahre 2010 und 2011 hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird auf 2.544.125.900 Euro für das Haushaltsjahr 2010 und 3.862.284.400 Euro für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt.