Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen
(Hessisches Krankenhausgesetz 2011 - HKHG 2011) *)

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2011 - HKHG 2011) 
Amtliche Abkürzung
HKHG 2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
351-84

Vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 587)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 752)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Gewährleistung der Krankenhausversorgung3
Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens4
Zweiter Teil
Patient und Krankenhaus
Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung5
Soziale und seelsorgerische Betreuung6
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher7
Dritter Teil
Pflichten der Krankenhäuser
Qualitätssicherung, Patientensicherheit8
Bettennachweis, Brand- und Katastrophenschutz9
Krankenhaushygiene10
Vierter Teil
Auskunftspflicht, Datenverarbeitung und Datenschutz im Krankenhaus, Aufsicht
Auskunftspflicht und Datenverarbeitung im Krankenhaus11
Datenschutz im Krankenhaus, Sicherung von Patientenunterlagen12
Rechtsaufsicht13
Fünfter Teil
Innere Strukturen der Krankenhäuser
Wirtschaftliche Betriebsführung, organisatorische Eigenständigkeit und Krankenhausleitung14
Abgaben aus Liquidationserlösen15
Jahresabschlussprüfung16
Sechster Teil
Krankenhausplanung
Aufgaben und Grundsätze der Krankenhausplanung17
Krankenhausplan18
Durchführung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans19
Siebter Teil
Mitwirkung der Beteiligten
Landeskrankenhausausschuss20
Wahrnehmung der Aufgaben der Krankenkassen21
Achter Teil
Förderung der Krankenhäuser und Aufbringung der Fördermittel
Pauschalförderung22
Förderung zur Darlehenstilgung22a
Verwendung der Jahrespauschale23
Förderung weiterer Anlagegüter24
Förderung bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan25
Förderung von Forschungsvorhaben26
Sicherung der Zweckbestimmung, Auflagen und Bedingungen27
Rücknahme, Widerruf und Erstattung28
Zuständige Behörde29
Lastenverteilung auf Land, Landkreise und kreisfreie Städte30
Förderung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens31
Neunter Teil
Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften32
Erlass von Rechtsverordnungen, Übertragung einer Verordnungsermächtigung nach dem Krankenhausentgeltgesetz33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten34

Ändert GVBl. II 86-38