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  • ab 01.10.2004 (aktuelle Fassung)

§ 1 BürgEntschDV - Satzung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO)
Redaktionelle Abkürzung
BürgEntschDV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2021 2023

(1) Die Gemeinde regelt die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch eine Satzung (§ 7 GO) zeitnah nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung.

(2) Bei der Gestaltung der Satzung sind die §§ 2 bis 6 zu beachten.