Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Amtliche Abkürzung
BayBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-1-1-F

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F)

Außer Kraft am 1. Januar 2011 durch § 18 Absatz 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764)  (1)

InhaltsübersichtArt.
Abschnitt I
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
Abschnitt II
Vorschriften für Beamte und Richter
Bayerische Besoldungsordnungen2
Festlegung besonderer Eingangsämter3
Einweisung in die Planstelle4
(weggefallen)5
Zulagen für Beamte und Richter6
Aufwandsentschädigungen7
Sonstige Zuwendungen8
Anrechnung von Sachbezügen9
Dienstbekleidung, Unterkunft, Heilfürsorge10
(aufgehoben)11
Zuständigkeit eines Landesamts für Festsetzung und Anordnung von Bezügen12
Rückforderung von Bezügen13
Ausbringen von Planstellen14
(weggefallen)15
Nebenamtsvergütungen für die Leiter von Materialprüfungsämtern und Untersuchungsstellen für die Alkoholkonzentration im Blut16
Nebenamtsvergütungen für Hochschulprofessoren17
Sonstige Zuständigkeitsregelungen18
Abschnitt III
Vorschriften für Arbeitnehmer
Dienstordnungsmäßig Angestellte19
Sonstige Zuwendungen, Sachbezüge und Beihilfen an Arbeitnehmer20
Abschnitt IV
Vorschriften für Professoren und hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen
Besoldungsordnungen21
Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge22
Besondere Leistungsbezüge23
Funktions-Leistungsbezüge24
Ruhegehaltfähigkeit25
Besoldungsdurchschnitt26
Forschungs- und Lehrzulage27
Verordnungsermächtigung28
Prüfungsvergütung29
Abschnitt V
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Versetzung bei Rückgang von Planstellenzahlen, Einwohnerzahlen und Schülerzahlen30
Zahl der Planstellen für Stadtdirektoren31
Übergangsbestimmungen32
In-Kraft-Treten33

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 1 Artikel 108 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764)