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  • ab 01.01.1958 (aktuelle Fassung)

§ 60 LVwVG - Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

Bibliographie

Titel
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)
Amtliche Abkürzung
LVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2010-2

Ist eine Sicherungshypothek im Wege der Vollstreckung eingetragen, so ist bei Veräußerung des belasteten Grundstücks die Vollstreckung in das Grundstück gegen den Rechtsnachfolger zulässig. Die §§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 17 gelten entsprechend.