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Rheinland-Pfalz
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LVwVG,RP - Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
§§ 1 - 67, Erster Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten
§§ 19 - 60, II. Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
§§ 19 - 60, II. Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
§§ 19 - 26, 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
§§ 27 - 58, 2. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
§§ 59 - 60, 3. Unterabschnitt - Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen