Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)

Bibliographie

Titel
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)
Amtliche Abkürzung
LVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2010-2

Vom 8. Juli 1957 (GVBl. S. 101)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2020 (GVBl. S. 209)

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Vollstreckung von Verwaltungsakten
I. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften1 - 18
II. Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
1. Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften19 - 26
2. Unterabschnitt
Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
I.
Allgemeines27 - 30a
II.
Vollstreckung in Sachen31 - 42
III.
Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte43 - 58
3. Unterabschnitt
Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen59 - 60
III. Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird61 - 67
Zweiter Teil
Vollstreckung in sonstigen Fällen
I. Abschnitt
Vollstreckung aus Urkunden über Ansprüche des öffentlichen Rechtes68 - 70
II. Abschnitt
Vollstreckung wegen privatrechtlicher Forderungen71 - 74
Dritter Teil
Sicherungsverfahren und Verwertung von Sicherheiten
I. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften75
II. Abschnitt
Sicherungsverfahren76 - 81
III. Abschnitt
Verwertung von Sicherheiten82
Vierter Teil
Kosten, Einschränkung von Grundrechten, Schlussvorschriften83 - 87