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§ 6 GOrgG - Bezirke der Amtsgerichte

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte in Baden-Württemberg (Gerichtsorganisationsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
GOrgG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
3001

Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen die Gemeinden, Gemeindeteile und gemeindefreien Gebiete, die in der Anlage (1) zu diesem Gesetz bezeichnet sind.

(1) Red. Anm.:

hier nicht wiedergegeben