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  • ab 31.12.2020 (aktuelle Fassung)

§ 10 NiSV - Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) 
Amtliche Abkürzung
NiSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-24-5

Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.