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§ 55 HWG - Entstehung der Beitragspflicht

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Amtliche Abkürzung
HWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2136-1

Die Beitragspflicht entsteht nach Abschluss der Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 4 von § 52 Absatz 1 mit der Bekanntmachung des Abschlusses der Maßnahmen im Amtlichen Anzeiger.