§ 55 HWG - Entstehung der Beitragspflicht
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
- Amtliche Abkürzung
- HWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2136-1
Die Beitragspflicht entsteht nach Abschluss der Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 4 von § 52 Absatz 1 mit der Bekanntmachung des Abschlusses der Maßnahmen im Amtlichen Anzeiger.