Anlage 1 VerwGebO IFG NRW - GEBÜHRENTARIF
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- VerwGebO IFG NRW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2011
1
Übermittlung von Informationen
1.1
Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft
gebührenfrei
1.2
Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand:
Gebühr: Euro 10-500
1.3
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger
1.3.1
in einfachen Fällen
gebührenfrei
1.3.2
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
Gebühr: Euro 10-500
1.3.3
bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG)
Gebühr: Euro 10-1.000
2
Widerspruchsbescheide
2.1
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung
Gebühr: Euro 10-50
2.2
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Kostenentscheidung
Gebühr: Euro 10-50
3
Auslagen
3.1
Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10
je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15
Je Computerausdruck
Gebühr: Euro 0,25
3.2
Auslagen für besondere Verpackung und oder besondere Beförderung
in tatsächlich entstandener Höhe