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  • ab 19.03.2002 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 VerwGebO IFG NRW - GEBÜHRENTARIF

Bibliographie

Titel
Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
Amtliche Abkürzung
VerwGebO IFG NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2011

1
Übermittlung von Informationen

1.1
Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft
gebührenfrei

1.2
Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand:
Gebühr: Euro 10-500

1.3
Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger

1.3.1
in einfachen Fällen
gebührenfrei

1.3.2
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
Gebühr: Euro 10-500

1.3.3
bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG)
Gebühr: Euro 10-1.000

2
Widerspruchsbescheide

2.1
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung
Gebühr: Euro 10-50

2.2
Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Kostenentscheidung
Gebühr: Euro 10-50

3
Auslagen

3.1
Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10

je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15

Je Computerausdruck
Gebühr: Euro 0,25

3.2
Auslagen für besondere Verpackung und oder besondere Beförderung
in tatsächlich entstandener Höhe