Anhang 1 HmbSeilbahnG - Teilsysteme einer Anlage
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Seilbahngesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HmbSeilbahnG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 930-5
Für die Zwecke dieses Gesetzes ist eine Anlage in ihre Infrastruktur sowie in nachfolgende Teilsysteme gegliedert, wobei jeweils betriebstechnischen und wartungstechnischen Erfordernissen Rechnung zu tragen ist:
- 1.Seile und Seilverbindungen
- 2.Antriebe und Bremsen
- 3.Mechanische Einrichtungen
- 3.1Seilspanneinrichtungen
- 3.2Mechanische Einrichtungen in den Stationen
- 3.3Mechanische Einrichtungen der Streckenbauwerke
- 4.Fahrzeuge
- 4.1Kabinen, Sessel oder Schleppvorrichtungen
- 4.2Gehänge
- 4.3Laufwerke
- 4.4Verbindungen mit dem Seil
- 5.Elektrotechnische Einrichtungen
- 5.1Steuerungs-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen
- 5.2Kommunikations- und Informationseinrichtungen
- 5.3Blitzschutzeinrichtungen
- 6.Bergeeinrichtungen
- 6.1Feste Bergeeinrichtungen
- 6.2Bewegliche Bergeeinrichtungen