§ 2 WaStrVermG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
- Redaktionelle Abkürzung
- WaStrVermG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 940-4
Treuhandschaften der Länder an dem Eigentum und den Vermögensrechten, die unter § 1 fallen, erlöschen mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.