§ 2 PresseG - Zulassungsfreiheit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Presse (Pressegesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- PresseG,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 225-a-1
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse bedarf keiner Zulassung.