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§ 1 BekanntmVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)
Amtliche Abkürzung
BekanntmVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2023

(1) Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Kreise und Zweckverbände richten sich nach den Vorschriften dieser Verordnung, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthält.

(2) Die Vorschriften dieser Verordnung über Satzungen gelten auch für sonstige ortsrechtliche Bestimmungen.

(3) Für die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen gelten die §§ 4 bis 7.