Versionsverlauf


  • ab 01.01.1997 (aktuelle Fassung)

§ 1 Nds. ArbZVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)
Amtliche Abkürzung
Nds. ArbZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411016300000

1Diese Verordnung gilt für die hauptamtlich tätigen Beamtinnen und Beamten. 2Die Arbeitszeit der übrigen Beamtinnen und Beamten ist nach den dienstlichen Bedürfnissen zu regeln.