§ 56 HSG LSA - Auftragsangelegenheiten
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- HSG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.62
Staatliche Angelegenheiten der Hochschule sind
- 1.Personalverwaltung,
- 2.Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsverwaltung,
- 3.Krankenhausversorgung und besonders übertragene Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen,
- 4.andere Verwaltungsaufgaben, die durch Gesetz oder auf Grund Gesetzes übertragen werden,
- 5.Zulassung zum Studium und Vergabe des Studienplatzes,
- 6.Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen,
- 7.Studienförderung,
- 8.Mitwirkung bei der Durchführung von staatlichen Prüfungen,
- 9.Aufgaben der Bibliotheken der Hochschulen, die über die bibliothekarische Versorgung der Hochschule hinausgehen,
- 10.Hochschulstatistik und Datenschutz,
- 11.Festlegung des Beginns und des Endes der Vorlesungszeiten,
- 12.Verwaltung des den Hochschulen dienenden Landesvermögens einschließlich der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung,
- 13.Bauangelegenheiten.