§ 56 HSG LSA - Auftragsangelegenheiten
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- HSG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.62
Staatliche Angelegenheiten der Hochschule sind
- 1.
Personalverwaltung,
- 2.
Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsverwaltung,
- 3.
Krankenversorgung und besonders übertragene Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen,
- 4.
andere Verwaltungsaufgaben, die durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes übertragen werden,
- 5.
Zulassung zum Studium und Vergabe des Studienplatzes,
- 6.
Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen,
- 7.
Studienförderung,
- 8.
Mitwirkung bei der Durchführung von staatlichen Prüfungen,
- 9.
Aufgaben der Bibliotheken der Hochschulen, die über die bibliothekarische Versorgung der Hochschule hinausgehen,
- 10.
Hochschulstatistik und Datenschutz,
- 11.
Festlegung des Beginns und des Endes der Vorlesungszeiten,
- 12.
Verwaltung des den Hochschulen dienenden Landesvermögens einschließlich der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung,
- 13.
Bauangelegenheiten.