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§ 56 HSG LSA - Auftragsangelegenheiten

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA).
Amtliche Abkürzung
HSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.62

Staatliche Angelegenheiten der Hochschule sind

  1. 1.

    Personalverwaltung,

  2. 2.

    Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsverwaltung,

  3. 3.

    Krankenversorgung und besonders übertragene Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen,

  4. 4.

    andere Verwaltungsaufgaben, die durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes übertragen werden,

  5. 5.

    Zulassung zum Studium und Vergabe des Studienplatzes,

  6. 6.

    Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen,

  7. 7.

    Studienförderung,

  8. 8.

    Mitwirkung bei der Durchführung von staatlichen Prüfungen,

  9. 9.

    Aufgaben der Bibliotheken der Hochschulen, die über die bibliothekarische Versorgung der Hochschule hinausgehen,

  10. 10.

    Hochschulstatistik und Datenschutz,

  11. 11.

    Festlegung des Beginns und des Endes der Vorlesungszeiten,

  12. 12.

    Verwaltung des den Hochschulen dienenden Landesvermögens einschließlich der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung,

  13. 13.

    Bauangelegenheiten.