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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2011 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2011,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-80

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahme und Ausgabe auf

28.389.003.800 Euro

festgestellt.