§ 10 VwRehaG - Inhalt des Antrags
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG)
- Amtliche Abkürzung
- VwRehaG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 254-1
(1) Der Antrag soll enthalten
- 1.
Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
- 3.
Angabe von Beweismitteln,
- 4.
Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
- 5.
eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.
(2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.