§ 1 BefBezBG - Befriedeter Bezirk
Bibliographie
- Titel
- Landesgesetz über die Bildung eines befriedeten Bezirks für den Landtag Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- BefBezBG,RP
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2015
(1) Für den Landtag Rheinland-Pfalz wird ein befriedeter Bezirk gebildet.
(2) Der befriedete Bezirk umfasst das Gebiet der Stadt Mainz, das umgrenzt wird durch
die Straße Große Bleiche von der südlichen Ecke des Ernst-Ludwig-Platzes bis zur Einmündung in die Peter-Altmeier-Allee und vom Scheitelpunkt der dortigen Bordsteinkante aus eine gedachte gerade Linie über die Außenkante des nordwestlichen Abschlusspfeilers des Schlosstors bis zum Rheinufer,
das Rheinufer einschließlich der Rheinpromenade rheinaufwärts bis zum Unterbau der Theodor-Heuss-Brücke,
eine gedachte gerade Linie, die vom auf der Theodor-Heuss-Brücke auf Mainzer Seite rheinabwärts befindlichen Obelisken in Richtung der nördlichen Hausecke des Hauses Rheinstraße 105 bis 107 weist und bis zum Geländer auf dem Mauerwerk nordöstlich der Peter-Altmeier-Allee reicht,
das Mauerwerk nordöstlich von Peter-Altmeier-Allee und Rheinstraße vom zuvor beschriebenen Punkt bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Rheinstraße und Zeughausgasse,
die Zeughausgasse bis zu ihrer Mündung in die Mitternachtsgasse und vom Scheitelpunkt des dortigen Bürgersteigs aus eine gedachte gerade Linie bis zur östlichen Hausecke des Naturhistorischen Museums Mainz (Reichklarastraße 1),
die Straße Mitternacht, den Petersplatz und eine gedachte gerade Linie von der westlichen Ecke der Peterskirche diagonal über die Straße Große Bleiche zur südlichen Ecke des Ernst-Ludwig-Platzes.
Die Verkehrsflächen der genannten Straßen einschließlich der Bürgersteige und der Plätze gehören zum befriedeten Bezirk. Ausgenommen ist der Bürgersteig in der Großen Bleiche auf der zum Ernst-Ludwig-Platz/Helmut-Kohl-Platz hin gelegenen Seite. Der als Anlage beigefügte Plan dient der Veranschaulichung des befriedeten Bezirks. Die genauen Grenzen ergeben sich aus der vorstehenden Beschreibung.