§ 7 BSchWegeAusbG - Berichtspflicht

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
Redaktionelle Abkürzung
BSchWegeAusbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
933-12

Das Bundesministerium für Verkehr berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.