§ 4 FrauenGlG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- FrauenGlG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 15.1
Alle Stellenausschreibungen des Landes und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind in weiblicher und männlicher Sprachform vorzunehmen.