Versionsverlauf


Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege
(Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 - VAP L 2.2)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 - VAP L 2.2)
Amtliche Abkürzung
VAP L 2.2
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20301

Vom 21. Januar 2019 (GV. NRW. S. 42)

Geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1374)

Auf Grund des § 7 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642), verordnet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen1
Bewerbung2
Einstellung3
Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses, vorzeitige Entlassung4
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes5
Teil 2
Ausbildung
Dauer des technischen Referendariats6
Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen, Ausbildungsleitung, Überwachung der Ausbildung7
Gliederung und Inhalt der Ausbildung8
Ausbildungsnachweis9
Beurteilung während der Ausbildung10
Abschließende Beurteilung der Ausbildung11
Urlaub12
Teil 3
Staatsexamen, Prüfungsordnung
Zweck des Staatsexamens13
Abnahme des Staatsexamens14
Zulassung zum Staatsexamen15
Art der Prüfung16
Häusliche Prüfungsarbeit17
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht18
Mündliche Prüfung19
Unterbrechung der Prüfung, Rücktritt20
Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen21
Abschließende Bewertung, Gesamturteil22
Prüfungszeugnis23
Wiederholung der Prüfung24
Regelungen für Menschen mit Behinderungen25
Verstöße gegen die Prüfungsordnung26
Prüfungsakte27
Teil 4
Schlussbestimmungen
Übergangsvorschrift28
Schlussvorschriften29
Anlagen
Rahmenausbildungsplan für die Fachrichtung LandespflegeAnlage 1
BeurteilungAnlage 2
Antrag auf Zulassung zum StaatsexamenAnlage 3
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Fachrichtung LandespflegeAnlage 4
Prüfstoffverzeichnis der Fachrichtung LandespflegeAnlage 5