Anlage 1 VAP L 2.2 - Rahmenausbildungsplan für die Fachrichtung Landespflege
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 - VAP L 2.2)
- Amtliche Abkürzung
- VAP L 2.2
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20301
(zu § 8)
Ausbildungsabschnitte und Dauer | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
---|---|---|
I-IV Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit während des gesamten technischen Referendariats in allen Ausbildungsabschnitten | Allgemein für alle Ausbildungsstellen | - Grundlagen des Verwaltungs- und Prozessrechts (siehe auch Ausbildungsabschnitt V) - Grundlagen des EU-Rechts - Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien aufzunehmen - Management- und Kommunikationsqualifikationen sowie soziale Kompetenz sind ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und Managementtechniken anzuwenden. - Besonderer Wert ist auf selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen zu legen und dass die Referendarin oder der Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnet. Ihm oder ihr ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben. Insbesondere soll sie oder er an Besprechungsrunden von Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der Durchsicht der von den Führungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails) beteiligt werden. Sie oder er soll Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und - durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung. - Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und - bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Führungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht, E-Gouvernment, Datenschutz, Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit ausbildungsrichtungsübergreifend zu vermitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit. - In den Abschnitten I und III sind jeweils auch Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsfuhrung, Psychologie) zu vermitteln. - Zum Ende eines Ausbildungsabschnitts bei einer Ausbildungsbehörde soll die Referendarin oder der Referendar die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungsabschnitt - so weit möglich - präsentieren._ |
I a 1 Woche (1-2) * | Ausbildungsbehörde | Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen |
I b 34 Wochen (28 -36) * | - Untere Verwaltungbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege (mind. 16 Wochen) - Kommunaverwaltung, insbesondere Grünflächenämter (mind. 8 Wochen) - Planungs-, Kommunal- oder Regionalverband (max. 4 Wochen) | - Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt Naturschutz und Landschaftspflege; - Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbständige Mitarbeit und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; - Vertiefende Anwendung des technischen und naturwisseschaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse; - Ausweisung von Schutzgebieten und -Objekten, Planung und Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und Objektplanung, Biotop- und Grünflächenpflege; Artenschutz, Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben, Förderprogramme, Prüfung von Anträgen, Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeiner Schriftverkehr, Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen; Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen; Einsatz und Anwendung von ADV; Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen Entscheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik, Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz, Personalführung, Beurteilungen, Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen sowie Abstimmungsgesprächen._ |
II 12 Wochen (10-14) * | Facverwaltungen insbesondere - LANUV NRW (mind. 6 Wochen) - Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Landesbetrieb Straßenbau NRW | - Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation, Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange bei Fachplanungen. - Bei dem LANUV insbesondere: Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuung der Natuschutz-/Landschaftsbehörden, Projektgruppenarbeit; Kennenlernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnamen gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen, Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen_ |
III 17 Wochen (15 - 19) * | Bezirkregierungen und/oder oberste Naturschutbehörde | - Praktische Ausbildung: Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz als Bündelungsbehörde. - In Vertiefung der Abschnitte I und II: Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Artenschutzprüfüng, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fördermittel, Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Regionalplanung, der Bauleitplanung und den angrenzenden Fachgebieten, wie z. B. der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und der Agrarordnung |
IV 16 Wochen (12 - 18) * | Lehrgänge/Seminare/Arbeitsgemeinschaften/Exkursionen/Prüfungsvorbereitung | Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsfuhrung; Psychologie. - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen. - Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes, - Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip, - Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung, - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis. - Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften. - Grundlagen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrecht, Rechtsstellung der Beamtin/des Beamten, Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht, Ordnungsrecht, Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht, Bau- und Planungsrecht, Zivilrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Finanzierungsprogramme. - Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht. - Verwaltungsvollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten, Urteile). - Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände. - Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. - Nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz. - Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Energiewirtschaft, Kommunikationstechnik. - Verkehrswesen, Jagd- und Fischereirecht, (Garten-) Denkmalschutzpflege. |
6 Wochen | Häusliche Prüfungsarbeit | |
6 Wochen (3 - 6) * | Ausbildungsstatio nen und Lehrgänge nach freier Wahl oder Stationen für Prüfungsvorbereit ung sowie Prüfungszeiten | |
ca. 12 Wochen | Erholungsurlaub |
Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer des Referendariats von 104 Wochen einzuhalten.