§ 1 LWO - Landeswahlleiterin, Landeswahlleiter und Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter

Bibliographie

Titel
Landeswahlordnung (LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
111-1-1

Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport macht die Namen der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters und der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die Anschrift ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen unmittelbar nach ihrer Berufung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.