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Saarland
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LWO,SL - Landeswahlordnung
§§ 49 - 62, Achter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§§ 49 - 62, Achter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§ 49 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 50 LWO, Zählung der Wählerinnen und Wähler
§ 51 LWO, Zählung der Stimmen
§ 52 LWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 53 LWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 54 LWO, Wahlniederschrift
§ 55 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 56 LWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 57 LWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 58 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde
§ 59 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 60 LWO, Ermittlung und Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
§ 61 LWO, Bekanntmachung des Gesamtwahlergebnisses
§ 62 LWO, Benachrichtigung der Gewählten