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§ 21 KiStG M-V - Verfahrensrechtliche Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern - KiStG M-V)
Amtliche Abkürzung
KiStG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
619-3

Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, finden auf das Festsetzungsverfahren die Abgabenordnung sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften Anwendung. Nicht anzuwenden sind die Vorschriften über die Verzinsung, die Säumniszuschläge sowie die Bestimmungen über das Straf- und Bußgeldverfahren.