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Mecklenburg-Vorpommern
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KiStG M-V,MV - Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern
§§ 12 - 22, Abschnitt 5 - Besteuerungsverfahren
§§ 12 - 22, Abschnitt 5 - Besteuerungsverfahren
§ 12 KiStG M-V, Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer und des allgemeinen und besonderen Kirchgeldes
§ 13 KiStG M-V, Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in konfessionsgleicher Ehe lebenden Ehegatten oder bei in konfessionsgleicher Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern
§ 14 KiStG M-V, Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in konfessionsverschiedener Ehe lebenden Ehegatten oder bei in konfessionsverschiedener Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern
§ 15 KiStG M-V, Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bei in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehegatten oder bei in glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnern
§ 16 KiStG M-V, Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer vom Vermögen
§ 17 KiStG M-V, Festsetzungszeitraum und Entstehen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis
§ 18 KiStG M-V, Erhebung und Entrichtung der Kirchensteuer
§ 19 KiStG M-V, Kirchensteuer in den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)
§ 20 KiStG M-V, Abweichende Festsetzung, Stundung und Erlass, Aussetzung der Vollziehung, Einschränkung der Vollstreckung
§ 21 KiStG M-V, Verfahrensrechtliche Vorschriften
§ 22 KiStG M-V, Vollstreckung