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§ 23 PO-Waldorf - Ergänzende Bestimmungen für Prüflinge mit Behinderung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf)
Amtliche Abkürzung
PO-Waldorf
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde von Vorschriften dieser Verordnung abgewichen werden.