§ 36 LWahlG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LWahlG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 111-1
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) hier nicht wiedergegeben