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LWahlG,BE - Landeswahlgesetz
§§ 32 - 32a, Sechster Abschnitt - Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschläge
§§ 32 - 32a, Sechster Abschnitt - Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschläge
§ 32 LWahlG, Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien
§ 32a LWahlG, Festsetzung und Auszahlung staatlicher Mittel für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber