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  • ab 11.03.1989 (aktuelle Fassung)

§ 13 FeiertG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)
Redaktionelle Abkürzung
FeiertG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
113

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt der Innenminister im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales.