§ 1 HG 2014 - Feststellung des Haushaltsplanes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2014,SH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf
13.418.391.800 Euro |
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sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
917.704.000 Euro |
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festgestellt.