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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2014 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2014,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf

13.418.391.800 Euro

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

917.704.000 Euro

festgestellt.