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§ 24 SächsStudPlVergabeVO - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO)
Amtliche Abkürzung
SächsStudPlVergabeVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
711-7.1/7

Dieses Kapitel regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen, soweit es sich nicht um Studienplätze der in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge handelt, sowie das Anmeldeverfahren. Davon ausgenommen sind Studienplätze an Kunsthochschulen, an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum sowie an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).