§ 1 LHG 2014/2015 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 (LHG 2014/2015)
- Amtliche Abkürzung
- LHG 2014/2015
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 63-35
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 23.670.200.700 EUR festgestellt.
(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 24.451.306.600 EUR festgestellt.