Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Amtliche Abkürzung
LBesG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2032.23

Vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52)

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung1
Regelung durch Gesetz2
Anspruch auf Besoldung3
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses auf Zeit4
Besoldung bei mehreren Hauptämtern5
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung6
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit7
Kürzung der Dienstbezüge bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung8
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst9
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung10
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung11
Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Verjährung, Fristen12
Rückforderung der Besoldung13
Anpassung der Besoldung14
Dienstlicher Wohnsitz15
Aufwandsentschädigungen16
Zahlungsweise17
Kapitel 2
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung18
Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt19
Abschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsordnungen A und B
Besoldungsordnungen A und B20
Hauptamtliche Beamtinnen und Beamte auf Zeit der Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände21
Beförderungsämter, Obergrenzen22
Bemessung des Grundgehalts23
Berücksichtigungsfähige Zeiten24
Öffentlich-rechtliche Dienstherren25
Nicht zu berücksichtigende Zeiten26
Abschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
Besoldungsordnung W27
Leistungsbezüge28
Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge29
Besondere Leistungsbezüge30
Funktions-Leistungsbezüge31
Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen32
Forschungs- und Lehrzulage33
Übertragung eines Amtes der Besoldungsordnung W34
Verordnungsermächtigungen35
Abschnitt 4
Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Besoldungsordnung R36
Bemessung des Grundgehalts37
Kapitel 3
Familienzuschlag
Grundlage, Stufen des Familienzuschlages38
Änderung des Familienzuschlages39
Kapitel 4
Zulagen, Vergütungen
Amtszulagen und Stellenzulagen40
Ausgleichszulagen41
Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel42
Leistungsprämien und Leistungszulagen43
Zulagen für besondere Erschwernisse44
Mehrarbeitsvergütung45
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst46
Kapitel 5
Auslandsdienstzuschläge und Auslandsverwendungszuschlag
Auslandsdienstzuschläge47
Auslandszuschlag, Auslandskinderzuschlag48
Mietzuschlag49
Auslandsverwendungszuschlag50
Kapitel 6
Anwärtergrundbetrag
Besoldungsbestandteile51
Besoldung nach Ablegung der Laufbahnprüfung52
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter53
Anrechnung anderer Einkünfte54
Kürzung der Besoldung55
Kapitel 7
Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
Jährliche Sonderzahlung56
Vermögenswirksame Leistungen57
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen58
Verfahren59
Kapitel 7a
Besoldungsanpassungen
Anpassung der Besoldung59a
Einmalzahlung 201159b
Kapitel 8
Zuständigkeits- und Übergangsvorschriften
Bezügezuständigkeitsverordnung60
Versorgungsrücklage61
Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes62
Übergangsvorschrift für Amtsinhaber63
Anlagen
(zu § 20 Satz 1)Anlage 1
(zu § 27 Satz 1)Anlage 2
(zu § 36 Satz 1)Anlage 3
(zu § 20 Satz 2; § 27 Satz 2; § 36 Satz 2)Anlage 4
(zu § 62 Abs. 3)Anlage 5
(zu § 38 Abs. 1)Anlage 6
(zu § 51 Abs. 1 Satz 2)Anlage 7
(zu § 40 Abs. 1 Satz 2; § 62 Abs. 3)Anlage 8

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68)