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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

§ 1 LHG 2009/2010

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 (LHG 2009/2010)
Amtliche Abkürzung
LHG 2009/2010
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-37

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 20.294.475.300 EUR festgestellt.

(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 21.504.815.100 EUR festgestellt.