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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2011 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011 - HG 2011)
Amtliche Abkürzung
HG 2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4q

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10.139.987.100 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1.693.313.300 Euro.