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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 70 LBesGBW - Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
Amtliche Abkürzung
LBesGBW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2032-112

Wenn die Altersteilzeit im Blockmodell vorzeitig endet, und die insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge geringer sind als die Besoldung, die nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zugestanden hätte, ist ein Ausgleich in Höhe des Unterschiedsbetrags zu gewähren. Dabei bleiben Zeiten ohne Dienstleistung in der Arbeitsphase unberücksichtigt, soweit sie insgesamt sechs Monate überschreiten.