§ 9 LUVPG - Anforderungen und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung
Bibliographie
- Titel
- Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
- Amtliche Abkürzung
- LUVPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2129-7
Für die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung, das anzuwendende Verfahren, einschließlich der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 6 Satz 2, der §§ 5 bis 13 und des Teils 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Einwendungen schriftlich oder elektronisch erhoben werden.