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§ 9 LUVPG - Anforderungen und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Amtliche Abkürzung
LUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-7

Für die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung, das anzuwendende Verfahren, einschließlich der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 6 Satz 2, der §§ 5 bis 13 und des Teils 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Einwendungen schriftlich oder elektronisch erhoben werden.