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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 1 AGSGB II - Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)
Amtliche Abkürzung
AGSGB II
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
86-5

Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie erfüllen die den kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeit Suchende und, wenn sie nach § 6a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen sind, die den zugelassenen kommunalen Trägern obliegenden Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.