Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen
(Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Amtliche Abkürzung
SächsLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2.11

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 458)

Außer Kraft am 29. Oktober 2014 durch Artikel 34 Nummer 1 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
(aufgehoben)1
Einstellung2
Befähigung3
Probezeit4
(aufgehoben)5
Einstellung in einem höheren Amt6
Beförderung7
Berücksichtigung von Eltern- und Betreuungszeiten7a
Laufbahnwechsel8
Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren9
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen10
Zweiter Teil
Laufbahnbewerber
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Vorbereitungsdienst11
Laufbahnprüfungen12
Verlängerung der Probezeit13
Allgemeine Voraussetzungen für den Aufstieg13a
Zweiter Abschnitt
Einfacher Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst14
Vorbereitungsdienst15
Probezeit16
Dritter Abschnitt
Mittlerer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst17
Vorbereitungsdienst18
Probezeit19
Aufstieg20
Vierter Abschnitt
Gehobener Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst21
Vorbereitungsdienst22
Probezeit23
Aufstieg24
Beförderung25
Fünfter Abschnitt
Höherer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst26
Vorbereitungsdienst27
Probezeit28
Aufstieg29
Aufstieg in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes29a
Beförderung30
Sechster Abschnitt
Besondere Fachrichtungen
Allgemeines31
Bildungsvoraussetzungen32
Berufliche Tätigkeit33
Feststellung der Befähigung34
Siebenter Abschnitt
Besondere Vorschriften für einzelne Laufbahnen und Ämter
Allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten35
Dritter Teil
Andere Bewerber
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung36
Probezeit37
(aufgehoben)38
Vierter Teil
Fortbildung39
Fünfter Teil
Ausnahmen40
Sechster Teil
Richter und Staatsanwälte
Richter41
Staatsanwälte42
Siebenter Teil
Besondere Vorschriften für den Schul- und Schulaufsichtsdienst
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung43
Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes44
Aufstieg in die Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes45
Achter Teil
Schlussvorschriften
Geltungsbereich46
Übergangsregelung47
(aufgehoben)48
Inkrafttreten49
Anlagen
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 1
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 3