§ 3 UAGZVV - Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)
- Amtliche Abkürzung
- UAGZVV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-29-1
Für den Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Fachkenntnisbescheinigung findet § 1 mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 7 entsprechend Anwendung. Der Antrag muss ferner die Angabe enthalten, für welche Fachgebiete und Zulassungsbereiche im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Umweltauditgesetzes die Bescheinigung beantragt wird.