Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (1)
Bibliographie
- Titel
- Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)
- Redaktionelle Abkürzung
- GO VermAussch
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung
Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 677)
Zur Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss die folgende Geschäftsordnung beschlossen: (1)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Ständige Mitglieder | 1 |
Vorsitz | 2 |
Vertretung | 3 |
Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter | 4 |
Bundesregierung | 5 |
Teilnahme anderer Personen | 6 |
Beschlussfähigkeit | 7 |
Mehrheit | 8 |
Unterausschüsse | 9 |
Verfahren im Bundestag | 10 |
Verfahren im Falle eines Einigungsvorschlages auf Bestätigung des Gesetzesbeschlusses | 11 |
Abschluss des Verfahrens | 12 |
Außer-Kraft-Treten | 13 |