§ 26 HAuslG - Ausgenommene Personen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
- Redaktionelle Abkürzung
- HAuslG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 243-1
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in Umsiedlung begriffen sind und von der Internationalen Flüchtlings-Organisation (IRO) Fürsorge und Unterhalt erhalten.